Werktitel

Ein Werktitel bezeichnet im deutschsprachigen Rechtsraum den Titel eines künstlerischen, literarischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Werks. Der Werktitel soll das Werk identifizieren und es von anderen Werken unterscheiden.

Einige Beispiele für Werktitel sind:

  • Buchtitel, z.B. „Faust“ von Johann Wolfgang von Goethe
  • Filmtitel, z.B. „Star Wars“
  • Musikalben oder Songtitel, z.B. „Thriller“ von Michael Jackson
  • Namen von Zeitschriften oder Zeitungen, z.B. „Die Zeit“
  • Namen von Fernsehserien, z.B. „Game of Thrones“

Der Werktitel genießt in vielen Ländern rechtlichen Schutz, insbesondere durch das Urheberrecht oder durch das Markenrecht. Das bedeutet, dass nicht einfach ein anderer das gleiche oder ein sehr ähnliches Werk unter dem gleichen oder einem verwechselbaren Titel veröffentlichen darf. Es gibt jedoch einige Bedingungen und Einschränkungen für diesen Schutz, die je nach Land und Rechtsordnung variieren können.


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