Geschäftsbezeichnung

Schutz von Unternehmensnamen, Betriebsnamen oder besonderen Bezeichnungen eines Geschäftsbetriebs. Was diese von Marken, Unternehmenskennzeichen oder Werktiteln unterscheidet, ist, dass zum Schutz einer Geschäftsbezeichnung allein die geschäftliche Nutzung ausreicht. Anders ausgedrückt: Der Schutz dieser Kennzeichen erfolgt nicht durch eine formelle Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Stattdessen wird der Schutz durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr erlangt:

  • Unterscheidungskraft: Geschäftsbezeichnungen müssen, um schutzfähig zu sein, unterscheidungskräftig sein. Das bedeutet, sie dürfen nicht rein beschreibend für die angebotenen Waren oder Dienstleistungen sein.
  • Schutzumfang: Der Schutz, den Geschäftsbezeichnungen genießen, ist in etwa dem Schutz eingetragener Marken gleichzusetzen. Das bedeutet, dass Inhaber von Geschäftsbezeichnungen anderen untersagen können, eine verwechslungsfähige Bezeichnung für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden.
  • Rechtlicher Rahmen: Markenrechtliche Schutzansprüche für Geschäftsbezeichnungen und auch Werktitel werden durch den § 15 des Markengesetzes (MarkenG) geregelt. Dies stellt sicher, dass diese Bezeichnungen, selbst wenn sie nicht offiziell eingetragen sind, im geschäftlichen Verkehr einen gewissen Schutz genießen.
  • Domain-Namen und ihr Schutz: Domain-Namen können besondere Schutzrechte erhalten, abhängig von ihrem spezifischen Inhalt und ihrer Nutzung. Wenn eine Domain den spezifischen Inhalt einer Website repräsentiert, kann sie als Werktitel geschützt werden. Wird ein Unternehmen im Internet mit einer bestimmten Domain gegründet, so kann dieser Domain-Name direkt als Geschäftsbezeichnung geschützt werden.

In Deutschland ist die Geschäftsbezeichnung eine Art rechtlicher Schutz für Unternehmen, auch wenn man sie nicht offiziell eintragen muss. Dies unterstreicht die Bedeutung von Originalität und Unterscheidungskraft in der geschäftlichen Kommunikation. Bei Unsicherheiten sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden.


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